ALTÖLVERORDNUNG (AltölV)

Belehrung gem. § 8 AltölV

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen, sowie deren Ölfiltern, sind wir als Händler gem. AltölV verpflichtet, Sie über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren und Kunden bzw. Verbraucher darauf hinzuweisen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei Altöl und bei Ölwechsel anfallenden Abfällen, z. B. Ölfilter, um Gefahrgut handelt, das umweltgerecht entsorgt werden muss.

Sie können Altöl in derselben Menge der bei uns erworbenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle und der beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltige Abfälle, z.B. Ölfilter, kostenlos an unserem Verkaufs- / Versandort, während unserer Öffnungszeiten, abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung senden. Jede Beimischung von Fremdstoffen, gleich welcher Art, ist verboten.

Rückgabeort:

Die Gratenau Motorradwerkstatt
Inhaber: Lars Gratenau

Frankfurter Strasse 121
D-63303 Dreieich